Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Reisebüros I. Vertragsinhalt, Vertragsschluss
Zwischen
dem Kunden und dem Reisebüro kommt ein Vermittlungsvertrag zustande. Der Kunde
beauftragt das Reisebüro, für ihn Reisen und Reiseleistungen mit
Reiseveranstaltern und sonstigen Leistungsträgern zu vermitteln. Zum
Vertragsschluss kommt es durch Auftrag des Kunden, der durch das Reisebüro
angenommen wird. Der Auftrag des Kunden kann schriftlich, mündlich, fernmündlich
oder über Online-Dienste erteilt werden. Das Reisebüro tritt bezüglich der vom
Kunden gebuchten Leistungen lediglich als Vermittler auf. Für die vermittelten
Leistungen selbst gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalter
bzw. Leistungsträger, die in den jeweils vermittelten Vertrag einbezogen werden.
Dies betrifft insbesondere auch Inhalt und Umfang der gebuchten Leistungen,
Stornierungen und Umbuchungen, Fälligkeiten und Zahlungsmodalitäten des
Reisepreises sowie etwaige Gewährleistungsansprüche bei mangelhafter
Leistungserbringung.
II. Auskünfte, Hinweise
Angaben
über vermittelte Beförderungen und touristische Leistungen beruhen
ausschließlich auf den Angaben der Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger dem
Reisebüro gegenüber. Die Angaben des Reisebüros stellen keine eigene Garantie
oder Zusicherung hinsichtlich Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dar.
Das Reisebüro haftet bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen für die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle
und die korrekte Wiedergabe der ihm erteilten Auskünfte und Hinweise an den
Kunden. III. Zahlung
Das
Reisebüro verpflichtet sich, Zahlungen des Kunden ihrer Zweckbestimmung
unverzüglich zuzuführen. Zahlungen des Kunden für Reiseleistungen dürfen vom
Reisebüro nur entgegengenommen werden, wenn dem Kunden ein Sicherungsschein
gemäß § 651 k Abs. 3 BGB ausgehändigt worden ist; dies gilt auch für
Anzahlungen. IV.
Reiseunterlagen
Der
Kunde wird im eigenen Interesse gebeten, die ihm durch das Reisebüro
ausgehändigten Unterlagen unverzüglich auf deren Richtigkeit zu überprüfen und
bei festgestellten Unstimmigkeiten umgehend das Reisebüro hiervon zu
unterrichten, um Schäden zu vermeiden. Das Reisebüro wird die Unterlagen für die
gebuchten Leistungen dem Kunden unverzüglich nach Erhalt im Geschäftslokal des
Reisebüros aushändigen. Die Zusendung der Unterlagen auf dem Postweg erfolgt auf
ausschließliches Risiko des Kunden. Zusendungen per Kurier (z.B. UPS etc.)
müssen gesondert vereinbart werden und erfolgen auf Kosten des
Kunden.
V.
Haftung und Haftungsbeschränkung
Das
Reisebüro haftet als Reisevermittler dafür, dass die Vermittlung, die
Buchungsabwicklung, das Inkasso und die Übermittlung von Reiseunterlagen mit der
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen werden. Das Reisebüro haftet
nicht dafür, dass ein dem Buchungsauftrag entsprechender Vertrag mit dem
Reiseveranstalter oder Leistungsträger zustande kommt. Das Reisebüro haftet nur
für Fehler in seinem eigenen Verantwortungsbereich, also für Vermittlungsfehler,
die seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen begehen, wie z.B. bei fehlerhafter
Beratung oder nicht auftragsgemäß durchgeführter Buchung. Diese Haftung ist
jedoch für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Preis der
vermittelten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruht. VI. Einreise und
Gesundheitsbestimmungen
Informationen
des Reisebüros beziehen sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Buchung. Bei
Reiseleistungen wird dabei grundsätzlich unterstellt, dass der Kunde und von ihm
vertretene weitere Reiseteilnehmer deutsche Staatsangehörige sind, es sei denn,
dass die Zugehörigkeit zu einem anderen Staat offensichtlich erkennbar ist oder
dem Reisebüro mitgeteilt wurde. In der Person des Reiseteilnehmers begründete
sonstige persönliche Umstände können dabei nicht berücksichtigt werden, es sei
denn, sie sind offenkundig oder dem Reisebüro mitgeteilt worden. Das Reisebüro
weist ausdrücklich darauf hin, dass jederzeit die Möglichkeit einer Änderung
dieser die Reise betreffende Bestimmungen durch staatliche Behörden gegeben ist.
Das Reisebüro wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, den Kunden von
etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Dem Kunden wird
jedoch nahegelegt, selbst die Nachrichtmedien wegen Änderungen dieser
Bestimmungen in seinem Ziel oder Transitland zu verfolgen, um sich frühzeitig
auf geänderte Umstände einstellen zu können. Dem Kunden wird geraten, sich
rechtzeitig über Infektions- und Impfschutzmöglichkeiten sowie sonstige
Prophylaxemaßnahmen, insbesondere auch bei längeren Flügen bezüglich eines
Thromboserisikos, fachkundig zu informieren und ggf. ärztlichen Rat einzuholen.
Allgemeine Informationen geben insbesondere Gesundheitsämter, reisemedizinisch
erfahrene Ärzte, insbesondere Tropenmediziner, reisemedizinische
Informationsdienst sowie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Für
die Einhaltung der für die Reise wesentlichen Vorschriften ist der
Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Das Reisebüro haftet bei gesonderter
Beauftragung über die Beschaffung von Visa und sonstigen Reisepapieren nicht für
rechtzeitige Erteilung und den rechtzeitigen Zugang dieser Reisepapiere, es sei
denn, das Reisebüro hat die Verzögerung schuldhaft verursacht. VII. Versicherungen
Das
Reisebüro empfiehlt dem Kunden, ein Reiseschutzpaket oder zumindest eine
Reiserücktrittskostenversicherung bei der Buchung abzuschließen.
VIII.
Ausschlussfrist für Anspruchsanmeldungen
Der
Kunde muss sämtliche Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag gegen das Reisebüro,
gleich aus welchem Rechtsgrund, innerhalb von einem Monat nach dem vertraglich
mit dem Reiseveranstalter oder Leistungsträger vereinbarten Leistungs- ende (
Reiseende) gegenüber dem Reisebüro geltend machen. Ansonsten verfallen die
Ansprüche, es sei denn, der Kunde war an der fristgerechten Geltendmachung
unverschuldet gehindert. IX.
Gerichtsstand
Für
den Fall, dass der Reisende nach Abschluss des Vermittlungsvertrages seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland heraus verlegt oder
dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird als Gerichtsstand der
Sitz des Reisebüros vereinbar